Härtefall-Fonds MGB

Covid-19 Härtefall-Fonds für mehrfach geringfügig Beschäftigte: Antrag

Hier können Sie Anträge für den Härtefall-Fonds für mehrfach geringfügig und fallweise Beschäftigte stellen.

Sie können einen Antrag für alle betroffenen Betrachtungszeiträume stellen.

Sie finden alle Informationen zum Härtefall-Fonds für mehrfach geringfügig und fallweise Beschäftigte auf https://wko.at/Härtefallfonds-mehrfach-geringfügig-Beschäftigte.

Was ist zu beachten?

  • Identifizierung mittels ID Austria / digitaler Handy-Signatur
  • 24 Betrachtungszeiträume von März 2020 - März 2022, ausgenommen Oktober 2021
  • Rückwirkende Antragstellung für alle Betrachtungszeiträume bis Sonntag, 30.4.2023 möglich
  • Mindestförderhöhe EUR 300 pro Betrachtungszeitraum
  • Obergrenze pro Betrachtungszeitraum EUR 1.000, maximale Gesamtförderhöhe: EUR 24.000
  • Zulässige Förderungswerber:innen sind Personen, die im Referenzzeitraum (September 2019 bis Februar 2020) aufgrund mehrfach geringfügiger Beschäftigungen bzw. fallweiser Beschäftigungen pflichtversichert waren, sofern sie mit ihrem geringfügigen Gesamteinkommen im Referenzzeitraum über 2.708,56 € verdient haben. Geringfügige Beschäftigungen nach B-KUVG werden dabei jenen nach ASVG gleichgestellt.
  • Zusätzlich muss eine wirtschaftliche Bedrohung in den Betrachtungszeiträumen vorliegen. Dies liegt vor, wenn in den einzelnen Betrachtungszeiträumen ein Entgeltentgang von mindestens 30% gegenüber dem Referenzwert (geringfügiges Gesamteinkommen im Referenzzeitraum dividiert durch 6) vorliegt.
  • Es gibt jedoch diverse Ausschlussgründe.
  • Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden akzeptiert.

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