Bitte geben Sie hier an, welchen Betrag Sie aus dem Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds erhalten haben.
Übersteigt der unter allfälliger Berücksichtigung der Deckelung ermittelte Förderungsbetrag 500 Euro, wird gem. 5.6
der Richtlinie Härtefall-Fonds Phase 2 eine erhaltene Förderung aus dem Covid-19-Fonds des
Künstler-Sozialversicherungsfonds angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass Sie die erhaltene Förderung nur 1x angeben müssen. Die Anrechnung erfolgt
antragsübergreifend, das heißt sollten Sie bei einem vorherigen Antrag für den Härtefall-Fonds die erhaltene Förderung
bereits angegeben haben, geben Sie hier bitte 0 oder den allenfalls neu erhaltenen Betrag aus dem Covid-19-Fonds des
Künstler-Sozialversicherungsfonds ein, der noch nicht angegeben wurde.