Covid-19 Härtefall-Fonds: Antrag
Hier können Sie Ihre Anträge für den Härtefall-Fonds stellen.
Stellen Sie bitte für jeden Betrachtungszeitraum je einen Antrag.
Sie finden die Betrachtungszeiträume und alle Informationen zum Härtefall-Fonds auf https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html
Neue Richtlinie - was ist neu, was ist zu beachten?
- Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss (keine Ruhendmeldung).
- Für Anträge, die nach dem 15.04.2021 gestellt werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.
- Verlängerung um 3 Betrachtungszeiträume, insgesamt sind Anträge für max. 15 Betrachtungszeiträume möglich.
- Anträge können bis einschließlich 31.07.2021 gestellt werden.
- Zusätzlich zum Comeback-Bonus wird ein Zusatzbonus iHv EUR 100 für jeden geförderten Betrachtungszeitraum ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab 01.06.2021 automatisiert und kann auch in Teilbeträgen erfolgen, eine separate Beantragung ist nicht notwendig.
- maximale Gesamtförderhöhe: EUR 39.000
- Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen (von 01.01.2020) bis 31.10.2020.
- Anpassung bei Insolvenzen: Sanierungsverfahren gem. §§166 ff IO sind anspruchsberechtigt im Härtefall-Fonds.
- Kontoverbindungen aus EU- oder EWR-Ländern werden akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Browser-Sitzung nach 30 Minuten ungültig wird. Sie werden 5 Minuten vor Ablauf dieser Zeitspanne nochmals darauf hingewiesen bzw. können die Zeitspanne nochmals verlängern. Wird von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, wird die Browser-Sitzung ungültig und bereits eingegebene Daten gehen verloren.